Freie Fortbildungsplätze
Grundschulung Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII – Erkennen, einschätzen und handeln
- Termin:
- 23. Februar 2026 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Organisation:
- Arbeitsbereich Kindertageseinrichtungen
- In Kooperation mit:
- Ev. Erwachsenenbildung Niedersachsen (EEB) Arbeitsgemeinschaft Braunschweig
- Zielgruppen:
- Päd. Fachkräfte / Hort, Päd. Fachkräfte / Kindergarten, Päd. Fachkräfte / Krippe, Päd. Fachkräfte / Schulkindbetreuung
- Ort:
- Tagungshaus der Ev.-luth. Landeskirche, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 1, 38300 Wolfenbüttel
- Preise:
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- Tagungsgebühr (extern) inkl. Mittagsverpflegung: 40,00 €
- Tagungsgebühr (LK) inkl. Mittagsverpflegung: 15,00 €
- Kursnummer:
- 2617
- Max. Teilnahmezahl:
- 20
- Informationen unter:
- 05331 802538
Kinderschutz ist eine Pflichtaufgabe für alle pädagogischen Fachkräfte, die mit Kindern in Kitas und Grundschulen arbeiten.
Dennoch ergeben sich immer wieder Fragen zur konkreten Arbeit:
· Was sagt dieser Paragraph § 8a SGB VIII eigentlich aus?
· Welche Vorgaben macht er den Fachkräften.
· Wie muss eine Einrichtung agieren, wenn es um einen „Fall von Kinderschutz“ geht?
Durch die Teilnahme an dieser Fortbildung
· erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen und pädagogischen Rahmen des Themas.
· erarbeiten Sie sich Anleitungen und Anregungen, wie das Thema mit Eltern und Team bearbeitet werden kann.
· lernen Sie einen Ablauf zum Umgang mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung, sowie einen Leitfaden für Elterngespräche kennen.
- Wibke Ramm (Leitung)
