GEMA
Zwischen der EKD und der GEMA wurden Pauschalverträge abgeschlossen, durch die die Nutzung von Musik in Gottesdiensten, Konzerten und anderen Veranstaltungen abgegolten ist, dazu gehören auch
- Feste von Kitas in Trägerschaft von Kirchengemeinden,
- adventliche Feiern,
jeweils ohne Tanz, sofern die Ausübenden nicht als gewerbliche Musiker auftreten und die Veranstaltungen ohne Kostenbeitrag oder Eintrittsgeld besucht werden können.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Intranet der Landeskirche zum Urheberrecht
Link
https://cert.lk-bs.de/materialien/urheberrecht
