Zeugnisse schreiben
Das Schreiben von Arbeitszeugnissen ist oft eine große Herausforderung, da sie so formuliert werden müssen, dass sie auch rechtlich korrekt sind. Sie müssen wohlwollend formuliert sein und dürfen keine negativen Formulierungen enthalten, die den Arbeitnehmenden benachteiligen könnten. Ein typisches Arbeitszeugnis besteht aus mehreren Teilen: Einleitung (Angaben zum Arbeitnehmer/zur Arbeitnehmerin, zur Kita und zum Trägerverband), Tätigkeitsbeschreibung (Aufgaben und Verantwortlichkeiten), Leistungsbeurteilung (Fachliche und persönliche Kompetenzen) und Schlussformel (Wünsche für die Zukunft und Dank). Jedes Zeugnis sollte individuell auf den Arbeitnehmenden und seine Leistungen zugeschnitten sein. Vermeide Standardformulierungen, die nicht zur Person passen. Auch wenn es Kritikpunkte gibt, sollten diese konstruktiv und positiv formuliert werden. Zum Beispiel kann man anstelle von „Er hat seine Aufgaben selten erfüllt“ schreiben „Er hat sich bemüht, seine Aufgaben zu erfüllen“.
Hilfestellung bekommen die Leitungen in der Personalabteilung des jeweiligen Verbandes.
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Standardisierte Zeugnisse
